Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Dieser Artikel stellt einen der grundlegenden Eckpfeiler der deutschen Verfassung dar. Er betont die unantastbare und unveräußerliche Würde jedes Menschen. Es wird klargestellt, dass diese Würde ein hohes Gut ist, das nicht verletzt oder beeinträchtigt werden darf.
Darüber hinaus definiert Artikel 1 die Verpflichtung aller staatlichen Gewalten, diese Würde zu achten und zu schützen. Das bedeutet, dass der Staat und seine Institutionen dazu verpflichtet sind, die Menschenrechte zu respektieren und sicherzustellen, dass niemand diskriminiert oder misshandelt wird.
Artikel 1 bildet die Grundlage für die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland. Er beeinflusst zahlreiche andere Gesetze und Verfassungsartikel und dient als grundlegender Maßstab für die gesamte Rechtsordnung des Landes. Er betont die Bedeutung der Menschenwürde und legt fest, dass diese oberste Priorität hat.
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